Espressobil
Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen des unter der Firma Espressobil handelnden Kaufmanns Jan-Christian Rohde, Dänenweg 2 C, 21039 Börnsen (hier „Espressobil“ genannt).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt in allgemeine Geschäftsbedingungen, die für alle Vertragsbeziehungen zu Auftraggebern gelten (nachfolgend „Allgemeine Bedingungen für Verträge“) und besondere Bedingungen für alle Verträge zwischen Espressobil und Auftraggebern, die über den Onlineshop von Espressobil geschlossenen werden (nachfolgend „Besondere Bedingungen für den Onlineshop“). Die Besonderen Bedingungen für den Onlineshop haben ausschließliche Gültigkeit innerhalb ihres Anwendungsbereichs. Außerhalb dieses Anwendungsbereichs gelten ausschließlich die Allgemeinen Bedingungen für Verträge. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen soweit diese Anwendbar sind.

 

A. Allgemeine Bedingungen für Verträge

§ 2 Geltungsbereich und Anwendung der AGB
(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Espressobil und seinen Kunden (nachstehend „Auftraggeber“), die über von Espressobil angebotene Waren und Dienstleistungen zustande kommen.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von Espressobil nicht anerkannt, sofern Espressobil diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an, auch wenn seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen sollten.

(3) Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer handelt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Verträge der Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.

 

§ 3 Vertragsabschluss und Vertragsinhalt
(1) Angebote von Espressobil sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zu Abgabe eines Auftrages durch den Auftraggeber dar. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des jeweiligen Auftrages durch Espressobil zustande.

(2) Inhalt und Umfang eines Vertrages richten sich nach dem jeweiligen vom Espressobil angenommenen schriftlichen Auftrag.

 

§ 4 Durchführung der Veranstaltung / Miete
(1) Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten während des Veranstaltungszeitraums eine Parkmöglichkeit (für PKW und Anhänger, Gesamtlänge 8m) in unmittelbarer Nähe der Veranstaltung (maximale Entfernung: 30 m) sowie eine durchgehende Möglichkeit zur barrierefreien Anlieferung von Waren an den Anhänger (einschließlich der Aufbau- und Abbauzeiträume) bereitzustellen und zu gewährleisten. Durchgänge haben mindestens 2,5 m breit zu sein.

(2) Der Auftraggeber hat Espressobil besondere örtliche Begebenheiten (z.B. Baustellen, lange Wege, etc.) rechtzeitig vor Vertragsschluss mitzuteilen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Mehrkosten und Mehraufwände, die Espressobil durch nicht oder verspätete mitgeilte besondere örtliche Begebenheit entstehen zu erstatten.

(3) Sofern der Aufbau des Anhängers vertraglich vereinbart ist, erfolgt der Aufbau nach Absprache mit dem Auftraggeber, spätestens jedoch eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Der Abbau erfolgt unmittelbar nach Ende der Veranstaltung, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

 

§ 5 Preise, Provision
(1) Alle angegebenen Preise sind reine Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.Bei Überschreitung des vertraglich vereinbarten Veranstaltungszeitraums werden Überstunden für Personalleistungen je weiterer angefangene Stunde gemäß der im jeweiligen Auftrag angegebenen Stundentarife berechnet.

(2) Ist eine Pauschalvergütung zwischen den Parteien vereinbart, so ergibt sich der von dem Auftraggeber bei Überschreitung des vereinbarten Veranstaltungszeitraums zu zahlende Preis pro weiterer angefangener Stunde aus der vereinbarten Gesamtvergütung (netto) geteilt durch die Anzahl der vereinbarten Veranstaltungsstunden.

(3) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bzw. materiellen Ausgleich, wenn die vertraglich vereinbarten Kaffee Gesamtpakete (“Kaffee Pack‘s”) bis Veranstaltungsende nicht vollständig verzehrt oder aufgebrauch wurden. Espressobil ist nicht verpflichtet, den Veranstaltungszeitraum solange zu verlängern, bis die Kaffee Gesamtpakete (“Kaffee Pack‘s”) vollständig aufgebraucht sind.

(4) Etwaige durch die Veranstaltung anfallende Abgaben (wie z.B. Standgebühren, GEMA) hat der Auftraggeber selbst zu tragen, soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist.

(5) Bei der Vermittlung von Extraservices wie z.B. Mietmöbel, Zelte oder DJs wird eine Vermittlungsgebühr nicht berechnet. Espressobil berechnet im Falle der Vermittlung von Mietleistungen einen Kautionsbetrag in Höhe von 25% des Gesamtmietpreises. Bei unversehrter Rückgabe der Mietobjekte wird die Kautionssumme an den Auftraggeber zurückgezahlt, sofern Espressobil keine weiteren offenen Forderungen gegen den Auftraggeber hat. Bei Überschreiten des vereinbarten Mietzeitraumes ist in jedem Falle eine weitere Mietzahlung im Verhältnis zur vereinbarten Miete fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 6 Zahlung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, spätestens sieben (7) Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu leisten. Der Restbetrag wird nach Rechnungsstellung durch Espressobil fällig. Sollten zwischen der Auftragserteilung und dem Veranstaltungsbeginn weniger als 7 (sieben) Kalendertage liegen, wird die Vorauszahlung nach Auftragsbestätigung sofort fällig. Espressobil ist zur Zurückhaltung der vereinbarten Leistungen berechtigt bis die vereinbarte Anzahlung von dem Auftraggeber geleistet wird.

(2) Sollte die Veranstaltung aus einem vom Auftraggeber zu vertretenen Grunde verspätet beginnen, bleibt die vereinbarte Vergütung in dem vereinbartem Umfang geschuldet. Führt der verspätete Beginn der Veranstaltung zu Überstunden, so sind diese von dem Auftraggeber gemäß § 4 Abs. 2 zusätzlich zu vergüten. Espressobil ist jedoch nicht verpflichtet, den Veranstaltungszeitraum entsprechend zu verlängern.

(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Espressobil berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Ab der zweiten Mahnung wird die Forderung zur Rechtsverfolgung an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen abgetreten.

(4) Eine Aufrechnung des Auftraggebers gegenüber Forderungen von Espressobil ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

 

§ 7 Technische Voraussetzungen
(1) Der Auftraggeber hat rechtzeitig vor Aufbaubeginn am Veranstaltungsort die Bedingungen zu schaffen, die für eine Leistungserbringung durch Espressobil erforderlich sind.

(2) Ist als Leistung die Durchführung eines Baristabetriebes durch Espressobil vereinbart, so hat der Auftraggeber auf eigenen Kosten durchgehend einen Stromanschluss, einen Wasseranschluss sowie einen Abwasseranschluss bereit zu stellen. Der Auftraggeber trägt zudem die im Rahmen der Nutzung durch Espressobil entstehenden Verbrauchskosten. Bei der Verlegung der Versorgungsleitungen durch den Auftraggeber sind die von Espressobil mitgeteilten Sicherheitsaspekte zwingend einzuhalten. Der Auftraggeber hat insbesondere für eine sichere Verlegung der Kabel / Anschlüsse Sorge zu tragen (z.B. keine Verlegung über Tanzflächen etc.).

(3) Bei Störungen oder Schäden an den Versorgungsleitungen hat der Auftraggeber für sofortige Abschaltung zu sorgen und ist verpflichtet, Espressobil sofort zu benachrichtigen.

(4) Wenn die Strom-, Wasserversorgung oder die Entwässerung durch einen nicht von Espressobil zu vertretenden Umstand unterbrochen wird, hat der Auftraggeber kein Minderungsrecht und keine Ersatzansprüche gegen Espressobil.

 

§ 8 Mietbedingungen, Barkaution
(1) Bei der bloßen Vermietung von Mietsachen werden diese von Espressobil angeliefert, übergeben und wieder abgeholt, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Übernimmt der Auftraggeber den Transport, hat eine Rückgabe der angemieteten Gegenstände spätestens am dem Abholungstag folgenden Werktag bis 11 Uhr zu erfolgen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Espressobil ist berechtigt, vor Überlassung einer Mietsache eine Barkaution in Höhe von 30% des sich aus dem Mietvertrag ergebenden voraussichtlichen Mietzinses vom Auftraggeber zu verlangen, die Zug-um-Zug gegen Überlassung der Mietsache auszuhändigen ist. Die Barkaution ist von Espressobil nicht zu verzinsen. Die Barkaution ist von Espressobil nicht getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen

 

§ 9 Überlassung an Dritte und Auslandsnutzung, Rückgabe, Entschädigung
(1) Der Auftraggeber darf Mietsachen und sonstige von Espressobil übergegebene Sachen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Espressobil Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen oder ins Ausland verbringen.

(2) Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Auftraggeber fortgesetzt, so verlängert sich auch ohne Widerspruch von Espressobil der Mietvertrag nicht.

(3) Gibt der Auftraggeber die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann Espressobil für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist. Das Recht von Espressobil, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Während der Dauer der Vorenthaltung ist der Auftraggeber auch ohne Verschulden für den Schaden gegenüber Espressobil verantwortlich, der dadurch entsteht, dass die Mietsache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grund vom Auftraggeber nicht herausgegeben werden kann.

 

§ 10 Zurückbehaltungsrecht an Mietsachen und Gegenständen
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht an Mietsachen oder sonstigen von Espressobil übergebenen Sachen steht dem Auftraggeber nach Ablauf der Mietzeit nicht zu.

 

§ 11 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat ihm übergebene Mietsachen und sonstige von Espressobil übergebene Sachen schonend zu behandeln. Eventuelle Hinweise, insbesondere technische Hinweise im Bezug auf Nutzung und Bedienung der Mietsachen und sonstigen Sachen sind vom Auftraggeber zwingend zu beachten und einzuhalten. Insbesondere dürfen alle Geräte und Arbeitsmaterialien nur von ausreichend geschultem Fachpersonal bedient werden.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Mietsache vor Beschädigung oder Verlust (insbesondere vor Witterungseinflüssen und Diebstahl) zu schützen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um solche Schäden zu vermeiden.

(3) Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der gemieteten Sache, so hat der Auftraggeber unverzüglich Espressobil hiervon in Kenntnis zu setzen.

 

§ 12 Anzeigepflichten des Auftraggebers bzgl. des Mietobjektes
(1) Der Auftraggeber muss Espressobil unverzüglich informieren, wenn:
(a) das Mietobjekt bei Abholung / Anlieferung nicht vollständig ist (max. eine Stunde nach Warenübergabe)
(b) das Mietobjekt beschädigt ist (max. eine Stunde nach Warenübergabe)
(c) das Mietobjekt beschädigt oder gestohlen wurde bzw. verloren gegangen ist

(2) Anzeige sonstiger offensichtlicher Sachschäden durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Veranstaltungsort unverzüglich nach Ende des Abbaus durch Espressobil auf äußerlich erkennbare Schäden an Gegenständen des Auftraggebers sowie auf Schäden an Gegenstände, die im Eigentum Dritter (z.B. Vermieter) stehen zu untersuchen. Der Auftraggeber hat entdeckte Schäden, spätestens eine Woche nach Veranstaltungsende gegenüber Espressobil schriftlich per E-Mail/Brief/Fax anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Nach Ablauf dieser Anzeigefrist ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches gegenüber Espressobil, für entdeckte sowie für äußerlich erkennbare Schäden ausgeschlossen. Die Haftung für nicht äußerlich erkennbare Schäden bleibt hiervon unberührt.

 

§ 13 Haftung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber haftet gegenüber Espressobil ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Mietsache an ihn verschuldensunabhängig für Verlust, Untergang oder Beschädigung der Mietsache (insbesondere Feuer- und Wasserschäden, Transportschäden, Schädigung der Mietsache durch oder während der Benutzung usw.) Die Haftung des Auftraggebers ist jedoch ausgeschlossen, soweit ein Schaden aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung durch Espressobil oder seiner Erfüllungsgehilfen oder infolge eines Mangels der Mietsache selbst entstanden ist.

(2) Bei Verlust der Mietsache hat der Auftraggeber den Neuwert zu ersetzen, bei Beschädigung der Mietsache hat der Auftraggeber den Neuwert zu ersetzen, wenn eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich wäre. Im Falle der vorgenannten Schadensersatzansprüche muss sich Espressobil einen Abzug neu für alt nicht anrechnen lassen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt Espressobil vorbehalten.

(3) Dem Auftraggeber obliegt die Verkehrssicherungspflicht in dem gesamten Veranstaltungsbereich. Der Auftraggeber hat Espressobil von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung dieser Verkehrssicherungspflichten umfassend freizustellen.

 

§ 14 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Espressobil gewährt dem Auftraggeber ein Stornierungsrecht nach den folgenden Bedingungen:
(a) Eine Stornierung des Auftraggebers bis 66 Kalendertage vor Beginn des vereinbarten Liefer- oder Veranstaltungstermins erfolgt kostenlos;
(b) im Falle einer Stornierung des Auftraggebers 65 Kalendertage bis 8 Kalendertage vor dem vereinbarten Liefer- bzw. Veranstaltungstermin, hat der Auftraggeber an Espressobil eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% des Auftragswertes (netto) zu zahlen;
(c) im Falle einer Stornierung des Auftraggebers 7 Kalendertage bis zu dem vereinbarten Liefer- bzw. Veranstaltungstermin, hat der Auftraggeber an Espressobil eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes (netto) zu zahlen;
(d) im Falle einer Stornierung des Auftraggebers am Tage des vereinbarten Liefer- bzw. Veranstaltungstermin, hat der Auftraggeber an Espressobil eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100% des Auftragswertes (netto) zu zahlen.

(2) Die Stornierung hat in Textform (E-Mail) zu erfolgen.

§ 15 Gewährleistung von Espressobil
(1) Espressobil leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird oder individualvertraglich Garantiebestimmungen vereinbart worden sind.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung von Espressobil für anfängliche Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss wird ausgeschlossen. Espressobil haftet für anfängliche Mängel der Mietsache bei Vertragsschluss nur, wenn Espressobil den Mangel zu vertreten hatte oder den Mangel kannte. Der Auftraggeber trägt in diesem Fall die Beweislast, dass Espressobil diesen anfänglichen Mangel zu vertreten hatte bzw. dass Espressobil dieser anfängliche Mangel bei Abschluss des Mietvertrages bekannt gewesen ist. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ansprüche nach A.III. dieses Vertrages.

§ 16 Haftung von Espressobil
(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz gegenüber Espressobil sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Espressobil, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Espressobil nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Die Haftungsbegrenzung zu Gunsten von Espressobil gilt in gleicher Weise und in gleichem Umfang auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Espressobil, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung bleiben unberührt

 

§ 17 Rücktritt / Schadensersatz / höhere Gewalt
(1) Espressobil ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen, wenn der Auftraggeber mit der vereinbarten Vorauszahlung in Verzug sein sollte.

(2) Espressobil ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen, wenn die Durchführung des Auftrages / der Veranstaltung infolge fehlender, irreführender oder falscher Angaben des Auftraggebers wesentlich erschwert oder unmöglich wird (siehe insbesondere die Informations- und Bereitstellungspflichten des Auftraggebers nach Ziffer 3.1. / 3.3. dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen).

(3) Der Auftraggeber hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Espressobil mit einer seiner Hauptleistungspflichten schuldhaft in Verzug geraten ist und die Beseitigung des Verzugs nach Aufforderung des Auftraggebers nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung aus einem vom Auftraggeber zu vertretendem Grunde nicht möglich ist (z.B. aufgrund fehlender behördlicher Genehmigungen, behördlicher Untersagung usw).

(4) Bei berechtigtem Rücktritt von Espressobil hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, ein Anspruch ist aufgrund einer von Espressobil zu vertretenen Pflichtverletzung entstanden.

(5) Bei höherer Gewalt (Naturkatastrophen/Streiks) entfallen die beiderseitigen Leistungspflichten, Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nicht. In diesem Falle wird Espressobil vom Auftraggeber geleistete Vorauszahlungen zurückerstatten.

 

§ 18 Datenschutz
(1) Espressobil nutzt die vom Auftraggeber übermittelten Daten nur für Zwecke der Auftragsbearbeitung. In diesem Rahmen und nur soweit erforderlich erfolgt auch eine Weitergabe der Daten an Dritte. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der Daten ist in jedem Falle ausgeschlossen.

(2) Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Auftragsbearbeitung ausdrücklich zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung.

 

§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Soweit in diesen Allgemeines Geschäftsbedingungen die Schriftform vereinbart haben bzw. eine schriftliche Abgabe von Erklärungen verlangt wird, ist damit die Textform gemäß § 126 b BGB gemeint.

(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden oder der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so sind die Parteien verpflichtet, die nichtige Bestimmung oder Regelungslücke durch eine neue, dem Sinn und Zweck der bisherigen Regelung entsprechende Bestimmung zu ersetzen oder zu füllen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Auftrags und seiner übrigen Bestandteile wird dadurch nicht berührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(4) Ist der Besteller Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Espressobil.

 

B. Besondere Bedingungen für den Onlineshop

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Besonderen Bedingungen für den Onlineshop (nachfolgend auch kurz „Besondere Bedingungen“ genannt) gelten für alle zwischen Espressobil und Kunden über den Onlineshop von Espressobil geschlossenen Verträge. Ergänzend zu den Bestimmungen dieser Besonderen Bedingungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

 

§ 2 Vertragsschluss / Vertragssprache / Speicherung Vertragstext
(1) Die Präsentation oder Bewerbung von Waren im Onlineshop von Espressobil stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar.

(2) Im Onlineshop wird die Bestellung des Kunden nach Betätigen des Buttons “kostenpflichtig bestellen” an Espressobil geschickt. Die Bestellung des Kunden stellt ein rechtsverbindliches Angebot dar, an welches der Kunde [7] Kalendertage gebunden ist. Ein gegebenenfalls nach § 3 bestehendes Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt:

(3) Nach Eingang der Bestellung bei Espressobil, bestätigt Espressobil dem Kunden unverzüglich den Empfang der Bestellung per E-Mail . Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Vertragsangebots dar, es sei denn die Annahme wird zugleich erklärt.

(4) Ein Vertrag zwischen Espressobil und dem Kunden kommt zustande, durch die Auftragsbestätigung von Espressobil (Annahmeerklärung) per E-Mail oder durch Lieferung der bestellten Ware.

(5) Für den Vertragsschluss steht dem Kunden ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

(6) Vor Abgabe der verbindlichen Bestellung im Onlineshop besteht die Möglichkeit, den Vertragstext zu speichern, einschließlich dieser AGB und der Widerrufsbelehrung zu speichern. Zudem bekommt der Kunde den Vertragstext, die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu der bestellten Ware einschließlich dieser AGB und der Widerrufsbelehrung per E-Mail zugesandt.

§ 3 Widerrufsrecht / Ausschluss des Widerrufsrechts
(1) Schließt der Kunde den Kaufvertrag zu Zwecken, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (“Verbraucher”), steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

(2) Der Kunde wird im Rahmen des Bestellvorgangs im Onlineshop von Espressobil, vor Abgabe der verbindlichen Bestellung durch einen Hinweis auf sein gesetzliches Widerrufsrecht und einer Verlinkung zu einer ausführlichen Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular über dieses Widerrufsrecht informiert. Hierbei erhält der Kunde auch die Möglichkeit die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular selbst zu speichern.

(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

 

§ 4 Lieferkosten / Lieferfrist / Verfügbarkeit
(1) Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten des Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine Übersicht über die Versandkosten findet der Kunde hier https://espressobil.de/versand-zahlung/. Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

(2) Die Lieferzeit beträgt circa [5] Werktage, soweit nicht im Onlineshop von Espressobil eine andere Lieferzeit angegeben ist oder etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferzeit beginnt mit Vertragsschluss.

(3) Soweit die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung nicht verfügbar ist, teilt Espressobil dies dem Kunden unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, nimmt Espressobil das Vertragsangebot des Kunden nicht an, so dass ein Vertrag nicht zustande kommt. Ist die Ware nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Espressobil dies dem Kunden ebenfalls unverzüglich mit.

§ 5 Preise und Zahlungsmodalitäten
(1) Die Kaufpreise im Onlineshop von Espressobil sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich anfallender Versandkosten. Der Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer und Versandkosten wird dem Kunden auf der Bestellübersichtsseite vor Abgabe der Bestellung angezeigt.

(2) Der Kaufpreis wird mit Zustandekommen des Kaufvertrages fällig.

(3) Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmittel zur Verfügung:
PayPal, Kreditkarte (Visa, Mastercard), Banküberweisung.

(4) Der Kaufpreis und die Versandkosten sind spätestens binnen 2 Wochen ab Erhalt der Ware an Espressobil bezahlen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Espressobil.

§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Ware richtet sich – vorbehaltlich der Regelung in § 8 – nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff. BGB.

 

§ 8 Haftung
(1) Espressobil haftet dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadens- und Aufwendungsersatz bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder einer von Espressobil übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Espressobil haftet ferner bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Espressobil jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Espressobil, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

 

§ 9 Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der getroffenen Rechtswahl unberührt.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren ist Espressobil nicht bereit und nicht verpflichtet.

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